Alex Schneider Parteilos
Masseneinwanderung: Wie weiter Frau SchranerBurgener?
Masseneinwanderung trotz Lockdown: Wie weiter Frau SchranerBurgener?Während 2020 das Leben in der ganzen Schweiz drastisch eingeschränkt war, zogen so viele Men­
Masseneinwanderung trotz Lockdown: Wie weiter Frau SchranerBurgener?Während 2020 das Leben in der ganzen Schweiz drastisch eingeschränkt war, zogen so viele Men­
JA zu Mindestlöhnen für Velokuriere
Wenn das Lohnniveau in vielen Bereichen gleichzeitig angehoben wird (Minimallohn), ist ein Ausweichen für die Unternehmer schwierig, insbesonder
Wenn das Lohnniveau in vielen Bereichen gleichzeitig angehoben wird (Minimallohn), ist ein Ausweichen für die Unternehmer schwierig, insbesonder
Ist Indonesien ein Rechtsstaat?
Die indonesische Regierung ist kein verlässlicher Partner: Rechtsstaatlichkeit, Nachhaltigkeit und soziale Standards werden missachtet, Klein&
Die indonesische Regierung ist kein verlässlicher Partner: Rechtsstaatlichkeit, Nachhaltigkeit und soziale Standards werden missachtet, Klein&
NEIN zum Indonesien-Abkommen
NEIN zum Freihandelsabkommen mit Indonesien: Boden und Geld für Grosskonzerne?Auch Indonesische NGOs haben stark gegen das Freihandelsabkom&
NEIN zum Freihandelsabkommen mit Indonesien: Boden und Geld für Grosskonzerne?Auch Indonesische NGOs haben stark gegen das Freihandelsabkom&
Leute aus der bürgerlichen Mitte gegen den EU-Rahmenvertrag
Jetzt kommen die Ersten aus ihren Schützengräben, nachdem die Briten den Weg freigeschossen haben und die SVP in der Schweiz die Aufklärungsarbeit geleistet hat. Dann werde
Jetzt kommen die Ersten aus ihren Schützengräben, nachdem die Briten den Weg freigeschossen haben und die SVP in der Schweiz die Aufklärungsarbeit geleistet hat. Dann werde
Mein Spider
Meine politische Karte
Erklärung der Grafik und Dimensionen
Politische Position im Detail
Frage |
|
|||||
Fragen zu Öffentliche Sicherheit & Rechtssystem | ||||||
1 |
Der Cannabiskonsum soll nach Vollendung des 18. Lebensjahres legal werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Öffentliche Sicherheit & Rechtssystem | ||||||
2 |
Das aktive Wahl- und Stimmrecht soll von 18 auf 16 Jahre reduziert werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Öffentliche Sicherheit & Rechtssystem | ||||||
3 |
Es soll gesetzlich vorgeschrieben werden, dass mindestens jede dritte Kaderstelle in der Bundesverwaltung von einer Frau besetzt wird. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Öffentliche Sicherheit & Rechtssystem | ||||||
4 |
Angestellten im öffentlichen Dienst mit Kontakt zur Bevölkerung soll das Tragen von religiösen Symbolen (Kruzifixe, Kippas, Kopftücher etc.) verboten werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Öffentliche Sicherheit & Rechtssystem | ||||||
5 |
Parteien sollen Spenden und Beiträge von über CHF 10'000.- offenlegen müssen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Öffentliche Sicherheit & Rechtssystem | ||||||
6 |
Gesichts- und Ganzkörperverschleierung sollen schweizweit verboten werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Öffentliche Sicherheit & Rechtssystem | ||||||
7 |
Bei Kriminaldelikten soll vermehrt kurzzeitiger Freiheitsentzug anstelle von gemeinnütziger Arbeit und Geldstrafen ausgesprochen werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Öffentliche Sicherheit & Rechtssystem | ||||||
8 |
Personen, welche die Schweizer Sicherheit gefährden, sollen ausgeschafft werden können, auch wenn die Sicherheit dieser Person im Ausschaffungsland nicht garantiert werden kann. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Öffentliche Sicherheit & Rechtssystem | ||||||
9 |
Die Polizei soll vermehrt mit Body-Cams ausgestattet werden, welche Übergriffe auf Polizeibeamte verhindern und eine klare Beweislage schaffen sollen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Öffentliche Sicherheit & Rechtssystem | ||||||
10 |
Die Armee soll neue Kampfjets und Fliegerabwehrraketen für CHF 8 Milliarden beschaffen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Öffentliche Sicherheit & Rechtssystem | ||||||
11 |
Frauen sollen auch Armee-, Zivildienst oder Zivilschutz leisten müssen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Öffentliche Sicherheit & Rechtssystem | ||||||
12 |
Die Verschiebung von Wehrdienstleistenden von der Armee in den Zivildienst soll gestoppt werden, indem der Zivildienst unattraktiver gestaltet wird. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Aussenpolitik & Integration Ausländer | ||||||
13 |
Der Bund soll mehr Gelder für die Integration ausländischer Jugendlicher zur Verfügung stellen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Aussenpolitik & Integration Ausländer | ||||||
14 |
Der Bund soll die Grenzkontrollen insbesondere im Bahnverkehr weiter ausbauen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Aussenpolitik & Integration Ausländer | ||||||
15 |
In der Schweiz ausgebildete Hochschulabgänger/innen aus nicht EU/EFTA-Staaten sollen nicht mehr unter die Zuwanderungskontingente für Drittstaatenangehörige fallen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Aussenpolitik & Integration Ausländer | ||||||
16 |
Die Schweiz soll mehr Flüchtlinge direkt aus den Krisengebieten aufnehmen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Aussenpolitik & Integration Ausländer | ||||||
17 |
Staatliche Entwicklungshilfen sollen an die Rücknahme von abgewiesenen Asylbewerbern durch ihre Herkunftsländer gekoppelt werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Aussenpolitik & Integration Ausländer | ||||||
18 |
Ausländer/innen, die seit 10 Jahren in der Schweiz leben, sollen das aktive Wahl- und Stimmrecht auf Kantonsebene erhalten. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Aussenpolitik & Integration Ausländer | ||||||
19 |
Die Schweiz soll für einen nichtständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat kandidieren. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Aussenpolitik & Integration Ausländer | ||||||
20 |
Schweizer Armeeangehörige sollen unter UNO- oder OSZE-Mandaten im Ausland Einsätze leisten dürfen, in denen sie zur Verteidigung bewaffnet sind. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Aussenpolitik & Integration Ausländer | ||||||
21 |
Um Freihandelsabkommen mit neuen Märkten wie Südamerika und Südostasien abzuschliessen, soll die Schweiz wirtschaftliche Handelshemmnisse (z.B. Schutzzölle) für landwirtschaftliche Importprodukte abschaffen. Die Handelshemmnisse sollen jedoch nur für diejenigen landwirtschaftlichen Importprodukte abgeschafft werden, die ökologische und menschenrechtliche Standards einhalten. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Aussenpolitik & Integration Ausländer | ||||||
22 |
Das im Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU vorgesehene Schiedsgericht zur Beilegung von Streitigkeiten soll sich auf den EuGH stützen, sofern die strittigen Punkte EU-Recht betreffen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Aussenpolitik & Integration Ausländer | ||||||
23 |
Um die Massnahmen zum Schutz von Löhnen und Arbeitsbedingungen (sog. flankierende Massnahmen) behalten zu können, soll die Schweiz das institutionelle Rahmenabkommen nicht unterzeichnen und dafür in Kauf nehmen, dass das Abkommen bzgl. der technischen Handelshemmnisse (MRA) nicht erneuert wird. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Aussenpolitik & Integration Ausländer | ||||||
24 |
Eine erneute Kohäsionsmilliarde soll nur dann an die EU gezahlt werden, wenn diese auf diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz verzichtet, wie z.B. die Wieder-Gewährleistung der Börsenäquivalenz und die Erneuerung des Abkommens bzgl. der technischen Handelshemnisse (MRA) |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Sozialpolitik & Gesundheitssystem | ||||||
25 |
Die Schweiz soll für Kinder im Kindergartenalter eine Impfpflicht erlassen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Sozialpolitik & Gesundheitssystem | ||||||
26 |
Jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht, soll verboten werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Sozialpolitik & Gesundheitssystem | ||||||
27 |
In der Schweiz soll die direkte aktive Sterbehilfe durch eine/n speziell autorisierte/n Ärztin/Arzt erlaubt werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Sozialpolitik & Gesundheitssystem | ||||||
28 |
Es soll eine Widerspruchslösung in der Organspende eingeführt werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Sozialpolitik & Gesundheitssystem | ||||||
29 |
Es sollen mehr Personen ein Anrecht auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämien erhalten. Um dies zu erreichen werden die Bundes- und Kantonsbeiträge erhöht. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Sozialpolitik & Gesundheitssystem | ||||||
30 |
Um die obligatorische Prämie zu senken, soll der Leistungskatalog der Obligatorischen Krankenkasse auf die lebensnotwendigsten Leistungen eingeschränkt werden. Für die weiteren Leistungen können individuelle Zusatzversicherungen abgeschlossen werden |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Sozialpolitik & Gesundheitssystem | ||||||
31 |
Der Bund soll den preisgünstigen Wohnungsbau fördern, indem bei Neueinzonungen mindestens 30% der anzurechnenden Geschossfläche Genossenschaften zur Verfügung gestellt werden muss. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Sozialpolitik & Gesundheitssystem | ||||||
32 |
Der Anreiz für Arbeitslose eine Stelle zu finden soll erhöht werden, indem die Höhe der Arbeitslosengelder bei längerer Bezugszeit reduziert wird. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Sozialpolitik & Gesundheitssystem | ||||||
33 |
Es soll ein verstärkter Kündigungsschutz für Arbeitnehmer/innen über 55 Jahren eingeführt werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Sozialpolitik & Gesundheitssystem | ||||||
34 |
Mittelfristig soll das ordentliche Rentenalter für Frauen und Männer je um mindestens ein Jahr erhöht werden (d.h. für Männer auf mindestens 66 Jahre und für Frauen auf mindestens 65 Jahre). |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Sozialpolitik & Gesundheitssystem | ||||||
35 |
Der Umwandlungssatz der Beruflichen Vorsorge soll von der eidgenössischen BVG-Kommission in Abhängigkeit von der Lebenserwartung und den erwarteten Durchschnittsrenditen am Kapitalmarkt bestimmt werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Sozialpolitik & Gesundheitssystem | ||||||
36 |
Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt der Sozialhilfe soll gesenkt werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Familien- & Bildungspolitik | ||||||
37 |
Schüler/innen sollen in allen Kantonen als erste Fremdsprache eine Landessprache lernen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Familien- & Bildungspolitik | ||||||
38 |
Fremdsprachige Kinder sollen zu Beginn in separaten Deutschklassen unterrichtet und erst bei genügenden Deutschkenntnissen in die Regelklasse aufgenommen werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Familien- & Bildungspolitik | ||||||
39 |
Die Leistungen der Schüler/innen sollen schweizweit bereits ab der 1. Klasse mit Noten bewertet werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Familien- & Bildungspolitik | ||||||
40 |
Die Zulassungskriterien für Kantonsschulen sollen erhöht werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Familien- & Bildungspolitik | ||||||
41 |
Um die Qualität von Gymnasien schweizweit vergleichen zu können, sollen die Hochschulabschlussquoten pro Gymnasium öffentlich gemacht werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Familien- & Bildungspolitik | ||||||
42 |
An Studierende von wenig vermögenden Familien sollen anstelle von Stipendien vermehrt zinslose Darlehen vergeben werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Familien- & Bildungspolitik | ||||||
43 |
Die Eltern, die das Angebot von Tagesstrukturen bei Volksschulen nutzen, sollen maximal die Hälfte der Kosten tragen. Die restlichen Kosten sollen die Kantone und Gemeinden übernehmen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Familien- & Bildungspolitik | ||||||
44 |
Der Bund soll zukünftig jährlich rund 0.3% des Bruttoinlandproduktes respektive CHF 2 Milliarden investieren, um in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden ein schweizweit koordiniertes öffentliches Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern ab 3 Monaten zu erschaffen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Familien- & Bildungspolitik | ||||||
45 |
Die Obergrenze der abzugsfähigen Kosten für Fremdbetreuung soll in der direkten Bundessteuer von CHF 10'000.- auf 25'000.- erhöht werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Familien- & Bildungspolitik | ||||||
46 |
Gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft sollen neu neben Stiefkindern auch fremde Kinder gemeinsam adoptieren dürfen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Familien- & Bildungspolitik | ||||||
47 |
Zusätzlich zum klassischen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen soll eine sogenannte Elternzeit von 12 Wochen eingeführt werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Familien- & Bildungspolitik | ||||||
48 |
Die Heiratsstrafe soll abgeschafft werden, indem Ehepaare den tieferen Steuerbetrag gemäss Individualbesteuerung und gemeinschaftlicher Veranlagung bezahlen müssen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation | ||||||
49 |
Die Schweiz soll jährlich CHF 12 Milliarden zusätzlich in erneuerbare Energien investieren. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation | ||||||
50 |
Der Strommarkt soll vollständig liberalisiert werden, sodass der/die Endverbraucher/in den Stromanbieter im Schweizer Markt selbst bestimmen kann. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation | ||||||
51 |
Der Bundesrat soll Preisobergrenzen für Roaminggebühren festlegen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation | ||||||
52 |
Der Bund soll verpflichtende Mindeststandards an Cybersicherheitsmassnahmen für Schweizer Unternehmen festlegen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation | ||||||
53 |
Zukünftig sollen auch Online- und Print-Medien aus den Mitteln der Radio- und Fernsehabgabe unterstützt werden, wenn sie auf lokaler oder regionaler Ebene Service-Public-Leistungen erbringen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation | ||||||
54 |
Ab dem Jahr 2030 sollen keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr zum Verkauf zugelassen werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation | ||||||
55 |
In der Schweiz sollen Passagiere für Flüge eine CO2-Flugticketabgabe bezahlen müssen, unabhängig von einer solchen internationalen Einführung. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation | ||||||
56 |
Neben fossilen Brennstoffen sollen neu auch Treibstoffe mit einer Lenkungsabgabe besteuert werden. Die Einnahmen sollen analog der Lenkungsabgabe für Brennstoffe gleichverteilt an die Bevölkerung/ Unternehmen zurückverteilt werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation | ||||||
57 |
In der Schweiz soll industrielle Massentierhaltung verboten werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation | ||||||
58 |
Der Bund soll die Nutzung von Carsharing-Modellen finanziell unterstützen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation | ||||||
59 |
Um Kapazitätsprobleme und Engpässe im Strassen- und Schienenverkehr zu beseitigen, soll der Bund ein Mobility Pricing einführen, das den Strassen- und Schienenverkehr zu Spitzenzeiten und auf viel befahrenen Strecken verteuert und diesen zu Randstunden und auf Nebenrouten verbilligt. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation | ||||||
60 |
Das Generalabonnement (GA) und das Halbtax-Abonnement sollen durch ein stufenweises Rabatt-Abonnement ersetzt werden, bei dem der prozentuale Rabatt auf die Einzelticketpreise mit höherer Nutzung zunimmt. Dafür sinken die Regelticketpreise. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation | ||||||
61 |
Der Bund soll das Projekt Cargo sous terrain finanziell unterstützen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Wirtschaftspolitik, Steuern & Staatsfinanzen | ||||||
62 |
Es soll ein Mindestlohn von CHF 4000.- eingeführt werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Wirtschaftspolitik, Steuern & Staatsfinanzen | ||||||
63 |
Die Geschäftsöffnungszeiten sollen in der Schweiz vollständig liberalisiert werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Wirtschaftspolitik, Steuern & Staatsfinanzen | ||||||
64 |
Lebensmitteln soll der Zugang zum Schweizer Markt nicht automatisch gewährt werden, auch wenn sie in der EU zugelassen sind. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Wirtschaftspolitik, Steuern & Staatsfinanzen | ||||||
65 |
Das Exportverbot von Rüstungsmaterial in Länder, in denen bewaffnete Konflikte ausgetragen werden, soll durch eine Einzelfallprüfung ersetzt werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Wirtschaftspolitik, Steuern & Staatsfinanzen | ||||||
66 |
In der Schweiz sollen Parallelimporte von Medikamenten zugelassen werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Wirtschaftspolitik, Steuern & Staatsfinanzen | ||||||
67 |
Der Postfinance soll die Erlaubnis zur Kredit- und Hypothekenvergabe erteilt werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Wirtschaftspolitik, Steuern & Staatsfinanzen | ||||||
68 |
Das Ausgabenwachstum des Bundeshaushaltes soll maximal gleich hoch sein wie das Wirtschaftswachstum. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Wirtschaftspolitik, Steuern & Staatsfinanzen | ||||||
69 |
Personen mit einem Bruttoeinkommen von mehr als CHF 250'000.- sollen höhere Steuersätze bezahlen als heute, dafür sollen die Einkommenssteuersätze für Personen mit tieferem Einkommen reduziert werden (Erhöhung der Steuerprogression). |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Wirtschaftspolitik, Steuern & Staatsfinanzen | ||||||
70 |
Der Bund soll kantonale Mindeststeuersätze für die Gewinnsteuer bei Unternehmen erlassen, um den interkantonalen Steuerwettbewerb zu dämpfen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Wirtschaftspolitik, Steuern & Staatsfinanzen | ||||||
71 |
Der Bund soll den automatischen Informationsaustausch auch zwischen inländischen Banken und Steuerbehörden für Schweizer Staatsbürger/innen einführen. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Wirtschaftspolitik, Steuern & Staatsfinanzen | ||||||
72 |
Der Eigenmietwert soll abgeschafft werden. |
|
||||
|
||||||
Fragen zu Wirtschaftspolitik, Steuern & Staatsfinanzen | ||||||
73 |
Die Pauschalbesteuerung von vermögenden ausländischen Steuerzahlenden soll in der Schweiz verboten werden. |
|
||||
|
Legende:
![]() |
Bin dafür |
![]() |
Bin eher dafür |
![]() |
Neutral/weiss nicht |
![]() |
Bin eher dagegen |
![]() |
Bin dagegen |
Dafür setze ich mich ein
Volkssouveränität, Umweltschutz, soziale GerechtigkeitMeine politischen Ämter und Engagements
Hobbies / Interessen
Politik, Wirtschaft, TennisMeine neusten Kommentare
Vor 16 Tagen Kommentar zu
Stimmen Sie der Vorlage "Referendum gegen das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)" zu?
Stimmen Sie der Vorlage "Referendum gegen das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)" zu?

Vor 16 Tagen Kommentar zu
Stimmen Sie der Vorlage "Referendum gegen das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Republik Indonesien" zu?
Stimmen Sie der Vorlage "Referendum gegen das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Republik Indonesien" zu?

March 2020 Kommentar zu
Corona-Virus: Wir testen zurzeit ein Pascal-Zitat!
Selbstverständlich gibt es Nachteile des Lockdown. Diese werden von den Mainstream-Medien auch immer wieder herausgestrichen. Es gibt aber auch Vorteile (siehe oben).
Corona-Virus: Wir testen zurzeit ein Pascal-Zitat!
Selbstverständlich gibt es Nachteile des Lockdown. Diese werden von den Mainstream-Medien auch immer wieder herausgestrichen. Es gibt aber auch Vorteile (siehe oben).

March 2020 Kommentar zu
Schengen/Dublin funktioniert nicht!
Im Jahre 2005 hat das Schweizer Volk dem Beitritt zum Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen zugestimmt. Der Souverän hat
damals gehofft, dass die Schweiz mit diesem Regelwerk das Asylchaos in einigermassen überschaubare Bahnen lenken könne.
Bundesbern trickste damals aber im
höchsten Masse, fabulierte von der
«sicheren» Schengen-Aussengrenze
und bezifferte die jährlichen Kosten
auf 7,4 Millionen Schweizerfranken.
Heute ist die Schengen-Aussengrenze
löchriger als ein Schweizer
Käse – denn die Sicherung ist de
facto inexistent.
Die im Abstimmungsbüchlein genannten jährlich wiederkehrenden
Kosten von 7,4 Millionen Franken stiegen
bis im Jahre 2015 auf rund 100 Millionen Franken
und dürften sich heute auf etwa 120 Millionen Franken
belaufen. Exakte Zahlen sucht man vergebens, und Bundesbern
ist offensichtlich nicht bereit, diese korrekt zu
erheben und zu publizieren. Auf eine Interpellation der
SVP vom März 2018 mit dem Titel «Vollkostenrechnung
für das Schengen/Dublin-Abkommen» hält der Bundesrat
in seiner Stellungnahme wörtlich fest: «Es liegt keine
Schätzung der Kosten in Verbindung mit dem Verfahren
zur Übernahme und Umsetzung der Weiterentwicklungen
des Schengen/Dublin-Besitzstands vor.» Daraus ist
zu schliessen, dass Bundesbern im Bereich von Schengen/
Dublin vollends im Blindflugmodus unterwegs ist.
Man weiss offenbar nicht, wohin die Reise geht, wirft
aber dafür jede Menge Geld aus dem Fenster.
Dem Volk wurde im Abstimmungskampf vorgegaukelt,
dass jener Staat das Asylgesuch prüfen muss, in dem ein
Asylsuchender erstmals Schengen-Boden betritt. Zudem
hat der Souverän im Jahre 2006 die sogenannte Drittstaatenregelung
in der Asylrechts-Revision angenommen
– und somit wird die Einreise aus einem sicheren Drittstaat
zu einem klaren Ausschaffungsgrund.
Würde dieses Vorgehen angewendet, so hätten wir in der
Schweiz keinen einzigen Asylbewerber, weil wir durchwegs
von sicheren Drittstaaten umgeben sind und sämtliche
Flüchtlinge zurückweisen könnten. Jüngst haben
der frühere italienische Innenminister Matteo Salvini
und der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán versucht,
die Regeln von Schengen/Dublin einzuhalten, und
sie wurden dafür von der Brüsseler EU-Diktatur als üble
Schurken tituliert. Dass Italien unter den Migrationsströmen
übermässig zu leiden hat, ist in Anbetracht der
langen Schengen-Aussengrenze offensichtlich. Und was
Ungarn betrifft, so sind die unhaltbaren Vorwürfe an
Viktor Orbán reines Ablenkungsmanöver, zumal er sich
exakt an den Wortlaut von Schengen/Dublin hält.
Wer über die Türkei flüchtet, betritt erstmals in Griechenland
den Schengen-Raum und müsste dort registriert
werden. Viele Migranten wollen dies jedoch
nicht, sie verlassen Griechenland und somit den Schengen-
Raum, um dann über verschiedene Nicht-EU-Staaten
in Ungarn erneut und ein zweites Mal in den Schengen-
Raum einzureisen.
Zurück nach Italien. Nachdem Innenminister Salvini
nun ausgebootet worden ist, fühlt sich die europaweite
Gutmenschenfraktion in ihrer Absicht bestätigt, die
Fluchtrouten über das Mittelmeer zu intensivieren. So
hat zum Beispiel Carola Rackete, die fragwürdige Kapitänin
des Seerettungsschiffes «Sea-Watch 3», in einer
deutschen TV-Sendung die Forderung aufgestellt, dass
Deutschland eine halbe Million Migranten aus Libyen
sowie Millionen von Klimaflüchtlingen (was auch immer
das sein soll – Anmerkung d. Verfassers) aufnehmen
solle. Und aktuell vom Italiener Matteo Salvini befreit,
haben die Innenminister von Deutschland, Frankreich,
Italien und Malta eine Einigung zur systematischen
Verteilung von geretteten Flüchtlingen erzielt und
sprechen bei diesem Griff in die Trickkiste von einem
Notfallmechanismus.
Diese vier Länder hebeln das Assoziierungsbkommen
mit dem Segen der EU einfach mal aus und fordern von
den anderen Staaten ohne Widerspruch absolute Solidarität.
Auch von der Schweiz. Diejenigen, welche zusätzliche
Migranten aufnahmen, werden euphorisch als
«Koalition der Willigen» bezeichnet, was im Umkehrschluss
bedeutet, wer nicht bereit ist, weitere Flüchtlinge
aufzunehmen und sich an den Wortlaut des Assoziierungsabkommens
haltet, zwangsläufig ein unwilliger
Schurke ist.
Markus Melzl in Schweizerzeit Nr.20/2019, 25.10.2019
Schengen/Dublin funktioniert nicht!
Im Jahre 2005 hat das Schweizer Volk dem Beitritt zum Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen zugestimmt. Der Souverän hat
damals gehofft, dass die Schweiz mit diesem Regelwerk das Asylchaos in einigermassen überschaubare Bahnen lenken könne.
Bundesbern trickste damals aber im
höchsten Masse, fabulierte von der
«sicheren» Schengen-Aussengrenze
und bezifferte die jährlichen Kosten
auf 7,4 Millionen Schweizerfranken.
Heute ist die Schengen-Aussengrenze
löchriger als ein Schweizer
Käse – denn die Sicherung ist de
facto inexistent.
Die im Abstimmungsbüchlein genannten jährlich wiederkehrenden
Kosten von 7,4 Millionen Franken stiegen
bis im Jahre 2015 auf rund 100 Millionen Franken
und dürften sich heute auf etwa 120 Millionen Franken
belaufen. Exakte Zahlen sucht man vergebens, und Bundesbern
ist offensichtlich nicht bereit, diese korrekt zu
erheben und zu publizieren. Auf eine Interpellation der
SVP vom März 2018 mit dem Titel «Vollkostenrechnung
für das Schengen/Dublin-Abkommen» hält der Bundesrat
in seiner Stellungnahme wörtlich fest: «Es liegt keine
Schätzung der Kosten in Verbindung mit dem Verfahren
zur Übernahme und Umsetzung der Weiterentwicklungen
des Schengen/Dublin-Besitzstands vor.» Daraus ist
zu schliessen, dass Bundesbern im Bereich von Schengen/
Dublin vollends im Blindflugmodus unterwegs ist.
Man weiss offenbar nicht, wohin die Reise geht, wirft
aber dafür jede Menge Geld aus dem Fenster.
Dem Volk wurde im Abstimmungskampf vorgegaukelt,
dass jener Staat das Asylgesuch prüfen muss, in dem ein
Asylsuchender erstmals Schengen-Boden betritt. Zudem
hat der Souverän im Jahre 2006 die sogenannte Drittstaatenregelung
in der Asylrechts-Revision angenommen
– und somit wird die Einreise aus einem sicheren Drittstaat
zu einem klaren Ausschaffungsgrund.
Würde dieses Vorgehen angewendet, so hätten wir in der
Schweiz keinen einzigen Asylbewerber, weil wir durchwegs
von sicheren Drittstaaten umgeben sind und sämtliche
Flüchtlinge zurückweisen könnten. Jüngst haben
der frühere italienische Innenminister Matteo Salvini
und der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán versucht,
die Regeln von Schengen/Dublin einzuhalten, und
sie wurden dafür von der Brüsseler EU-Diktatur als üble
Schurken tituliert. Dass Italien unter den Migrationsströmen
übermässig zu leiden hat, ist in Anbetracht der
langen Schengen-Aussengrenze offensichtlich. Und was
Ungarn betrifft, so sind die unhaltbaren Vorwürfe an
Viktor Orbán reines Ablenkungsmanöver, zumal er sich
exakt an den Wortlaut von Schengen/Dublin hält.
Wer über die Türkei flüchtet, betritt erstmals in Griechenland
den Schengen-Raum und müsste dort registriert
werden. Viele Migranten wollen dies jedoch
nicht, sie verlassen Griechenland und somit den Schengen-
Raum, um dann über verschiedene Nicht-EU-Staaten
in Ungarn erneut und ein zweites Mal in den Schengen-
Raum einzureisen.
Zurück nach Italien. Nachdem Innenminister Salvini
nun ausgebootet worden ist, fühlt sich die europaweite
Gutmenschenfraktion in ihrer Absicht bestätigt, die
Fluchtrouten über das Mittelmeer zu intensivieren. So
hat zum Beispiel Carola Rackete, die fragwürdige Kapitänin
des Seerettungsschiffes «Sea-Watch 3», in einer
deutschen TV-Sendung die Forderung aufgestellt, dass
Deutschland eine halbe Million Migranten aus Libyen
sowie Millionen von Klimaflüchtlingen (was auch immer
das sein soll – Anmerkung d. Verfassers) aufnehmen
solle. Und aktuell vom Italiener Matteo Salvini befreit,
haben die Innenminister von Deutschland, Frankreich,
Italien und Malta eine Einigung zur systematischen
Verteilung von geretteten Flüchtlingen erzielt und
sprechen bei diesem Griff in die Trickkiste von einem
Notfallmechanismus.
Diese vier Länder hebeln das Assoziierungsbkommen
mit dem Segen der EU einfach mal aus und fordern von
den anderen Staaten ohne Widerspruch absolute Solidarität.
Auch von der Schweiz. Diejenigen, welche zusätzliche
Migranten aufnahmen, werden euphorisch als
«Koalition der Willigen» bezeichnet, was im Umkehrschluss
bedeutet, wer nicht bereit ist, weitere Flüchtlinge
aufzunehmen und sich an den Wortlaut des Assoziierungsabkommens
haltet, zwangsläufig ein unwilliger
Schurke ist.
Markus Melzl in Schweizerzeit Nr.20/2019, 25.10.2019

February 2020 Kommentar zu
NEIN zum Zensurgesetz: Toleranz nicht staatlich verordnen!
NEIN zum Zensurgesetz: Die Schweiz braucht kein Zensurgesetz!
Pragmatische Kräfte, die über genügend Selbstbewusstsein verfügen und für ein Miteinander plädieren, erkennen die Gefahren von Gesetzen, welche die Meinungsäusserungsfreiheiten einschränken. Auch sie fragen sich, ob die drohenden Klagewellen und die damit verbundene Verunsicherung der Bevölkerung nicht zuletzt der Akzeptanz homo- und bisexueller Menschen in unserer Gesellschaft schaden würden. Denn das kann nicht der Sinn einer neuen Strafnorm sein.
Das Zensurgesetz gibt vor, nur “Hassrede” unter Strafe zu stellen.. Wo die Grenzen der Meinungsfreiheit genau enden sollen, ist dabei rechtlich kaum fassbar. Die bisherigen Erfahrungen mit der Rassismus-Strafnorm haben gezeigt, dass der Staat Gefahr läuft, diese Grenzen willkürlich auszulegen. Alles, was auch nur in die Nähe einer Gesinnungsjustiz kommt, ist für eine Demokratie aber brandgefährlich!
Diverse Staaten kennen bereits Gesetze, welche die “Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung” unter Strafe stellen. Die damit gesammelten Erfahrungen – Beispiele einsehbar unter www.zensurgesetz-nein.ch/erfahrungen-ausland - geben Aufschluss darüber, welch seltsame Blüten diese Strafnormen treiben… Absolut unverhältnismässig und über das Ziel hinausgeschossen: Das wollen wir nicht in der Schweiz!
Weitere Infos: www.zensurgesetz-nein.ch
NEIN zum Zensurgesetz: Toleranz nicht staatlich verordnen!
NEIN zum Zensurgesetz: Die Schweiz braucht kein Zensurgesetz!
Pragmatische Kräfte, die über genügend Selbstbewusstsein verfügen und für ein Miteinander plädieren, erkennen die Gefahren von Gesetzen, welche die Meinungsäusserungsfreiheiten einschränken. Auch sie fragen sich, ob die drohenden Klagewellen und die damit verbundene Verunsicherung der Bevölkerung nicht zuletzt der Akzeptanz homo- und bisexueller Menschen in unserer Gesellschaft schaden würden. Denn das kann nicht der Sinn einer neuen Strafnorm sein.
Das Zensurgesetz gibt vor, nur “Hassrede” unter Strafe zu stellen.. Wo die Grenzen der Meinungsfreiheit genau enden sollen, ist dabei rechtlich kaum fassbar. Die bisherigen Erfahrungen mit der Rassismus-Strafnorm haben gezeigt, dass der Staat Gefahr läuft, diese Grenzen willkürlich auszulegen. Alles, was auch nur in die Nähe einer Gesinnungsjustiz kommt, ist für eine Demokratie aber brandgefährlich!
Diverse Staaten kennen bereits Gesetze, welche die “Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung” unter Strafe stellen. Die damit gesammelten Erfahrungen – Beispiele einsehbar unter www.zensurgesetz-nein.ch/erfahrungen-ausland - geben Aufschluss darüber, welch seltsame Blüten diese Strafnormen treiben… Absolut unverhältnismässig und über das Ziel hinausgeschossen: Das wollen wir nicht in der Schweiz!
Weitere Infos: www.zensurgesetz-nein.ch

February 2020 Kommentar zu
NEIN zum Zensurgesetz: Gefahr der Selbstzensur
NEIN zum Zensurgesetz: Ausgrenzung erhöht Radikalisierungsrisiken.
Wer sich aus Unsicherheit oder einem Ohnmachtsgefühl heraus gezwungen sieht, sich aus demokratischen Debatten zu verabschieden und zu isolieren, läuft viel eher Gefahr, sich zu radikalisieren, als wenn die Meinungsfreiheit nicht unterdrückt wird. Da er sich von argumentativen Auseinandersetzungen ausgeschlossen fühlt, sieht er sich in eine Opferrolle gedrängt und baut eine innere Abwehrhaltung auf, die sich viel eher in purem Hass oder gar Gewalt entlädt, als wenn diese Person in den demokratischen Kontext integriert geblieben wäre. Von daher können Rechtsbestimmungen, die bestimmte Meinungsäusserungen unter Strafe stellen, sogar kontraproduktiv sein: Das Diskriminierungspotenzial wird nicht beseitigt, sondern vergrössert sich.
NEIN zum Zensurgesetz: Gefahr der Selbstzensur
NEIN zum Zensurgesetz: Ausgrenzung erhöht Radikalisierungsrisiken.
Wer sich aus Unsicherheit oder einem Ohnmachtsgefühl heraus gezwungen sieht, sich aus demokratischen Debatten zu verabschieden und zu isolieren, läuft viel eher Gefahr, sich zu radikalisieren, als wenn die Meinungsfreiheit nicht unterdrückt wird. Da er sich von argumentativen Auseinandersetzungen ausgeschlossen fühlt, sieht er sich in eine Opferrolle gedrängt und baut eine innere Abwehrhaltung auf, die sich viel eher in purem Hass oder gar Gewalt entlädt, als wenn diese Person in den demokratischen Kontext integriert geblieben wäre. Von daher können Rechtsbestimmungen, die bestimmte Meinungsäusserungen unter Strafe stellen, sogar kontraproduktiv sein: Das Diskriminierungspotenzial wird nicht beseitigt, sondern vergrössert sich.

February 2020 Kommentar zu
NEIN zum Zensurgesetz: Gefahr der Selbstzensur
NEIN zum Zensurgesetz: Sexuelle Minderheiten werden bereits geschützt.
Angehörige sexueller Minderheiten werden bereits auf vielfältige Weise gesetzlich geschützt. Sie geniessen den gleichen Schutz wie alle anderen Bürger*innen auch. Zusätzliche Gesetze würden nicht den Schutz von Personen verbessern, sondern wären dazu geeignet, die freie Debatte über gesellschaftlich relevante und umstrittene Themen zu beschneiden. Es würden Tabus geschaffen, die nicht der Konfliktlösung dienen, sondern diese im gesellschaftlichen Untergrund gären liessen.
Was die sogenannte Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung betrifft, weiss heute noch niemand genau, welche Meinungsäusserungen Richter dereinst konkret als diskriminierend auslegen werden.
NEIN zum Zensurgesetz: Gefahr der Selbstzensur
NEIN zum Zensurgesetz: Sexuelle Minderheiten werden bereits geschützt.
Angehörige sexueller Minderheiten werden bereits auf vielfältige Weise gesetzlich geschützt. Sie geniessen den gleichen Schutz wie alle anderen Bürger*innen auch. Zusätzliche Gesetze würden nicht den Schutz von Personen verbessern, sondern wären dazu geeignet, die freie Debatte über gesellschaftlich relevante und umstrittene Themen zu beschneiden. Es würden Tabus geschaffen, die nicht der Konfliktlösung dienen, sondern diese im gesellschaftlichen Untergrund gären liessen.
Was die sogenannte Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung betrifft, weiss heute noch niemand genau, welche Meinungsäusserungen Richter dereinst konkret als diskriminierend auslegen werden.

February 2020 Kommentar zu
NEIN zum Zensurgesetz: Gefahr der Selbstzensur
NEIN zum Zensurgesetz: Fragwürdige Erweiterungen in der Warteschleife
Auch die Gesamtentwicklung im Bereich des Diskriminierungsschutzes darf nicht ausser Acht gelassen werden. So steht die gewichtige Frage im Raum: Welchen Gruppen wird als nächstes ein eigener gesetzlicher Schutz-Status zugestanden? Grundsätzlich könnten alle Menschen mit bestimmten Merkmalen, und seien sie noch so subjektiv eingefärbt, Rechtsansprüche auf einen Diskriminierungsschutz anmelden: also beispielsweise Diskriminierungsschutz aufgrund einer bestimmten Sprache, Altersgruppe, Haarfarbe, Raucher, Oldtimer-Vereine. Das Recht würde sich so komplett vom Realitätsprinzip verabschieden und zu Rechtsunsicherheit führen – die Büchse der Pandora wäre geöffnet.
NEIN zum Zensurgesetz: Gefahr der Selbstzensur
NEIN zum Zensurgesetz: Fragwürdige Erweiterungen in der Warteschleife
Auch die Gesamtentwicklung im Bereich des Diskriminierungsschutzes darf nicht ausser Acht gelassen werden. So steht die gewichtige Frage im Raum: Welchen Gruppen wird als nächstes ein eigener gesetzlicher Schutz-Status zugestanden? Grundsätzlich könnten alle Menschen mit bestimmten Merkmalen, und seien sie noch so subjektiv eingefärbt, Rechtsansprüche auf einen Diskriminierungsschutz anmelden: also beispielsweise Diskriminierungsschutz aufgrund einer bestimmten Sprache, Altersgruppe, Haarfarbe, Raucher, Oldtimer-Vereine. Das Recht würde sich so komplett vom Realitätsprinzip verabschieden und zu Rechtsunsicherheit führen – die Büchse der Pandora wäre geöffnet.

January 2020 Kommentar zu
NEIN zur Änderung der Rassismus-Strafnorm
NEIN zum Zensurgesetz: Problematik der Rassismus-Strafnorm
Art. 261bis StGB dient nicht der Unterbindung von Ehrverletzungsdelikten gegenüber konkreten Personen oder Personengruppen – wovor alle Bewohner*innen der Schweiz bereits heute in gleicher Weise geschützt sind -, sondern von allgemein gehaltener Kritik an den Gruppen, die einen strafrechtlichen Sonderschutz geniessen.
Seit ihrer Einführung ist diese Strafnorm höchst umstritten – gerade auch, weil sie naturgemäss von politischer Natur ist. Kritiker*innen bemängeln, dass es bei vergangenen Urteilen mitunter nicht um die Bekämpfung von Rassendiskriminierung ging, sondern um die Aburteilung pointierter Meinungsäusserungen zu Migrationsthemen.
NEIN zur Änderung der Rassismus-Strafnorm
NEIN zum Zensurgesetz: Problematik der Rassismus-Strafnorm
Art. 261bis StGB dient nicht der Unterbindung von Ehrverletzungsdelikten gegenüber konkreten Personen oder Personengruppen – wovor alle Bewohner*innen der Schweiz bereits heute in gleicher Weise geschützt sind -, sondern von allgemein gehaltener Kritik an den Gruppen, die einen strafrechtlichen Sonderschutz geniessen.
Seit ihrer Einführung ist diese Strafnorm höchst umstritten – gerade auch, weil sie naturgemäss von politischer Natur ist. Kritiker*innen bemängeln, dass es bei vergangenen Urteilen mitunter nicht um die Bekämpfung von Rassendiskriminierung ging, sondern um die Aburteilung pointierter Meinungsäusserungen zu Migrationsthemen.

January 2020 Kommentar zu
NEIN zur Änderung der Rassismus-Strafnorm
NEIN zum Zensurgesetz: Brennpunkt “Leistungsverweigerung”
Zwischen Staat und Bürger*innen gilt etwas als Diskriminierung, wenn der Staat eine willkürliche, sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung vornimmt. Gemäss dem Grundsatz: Gleiches ist gleich, Ungleiches ist ungleich zu behandeln. Von den Bürger*innen aber kann nicht verlangt werden, dass sie alle Ungleichbehandlungen mit sachlichen Gründen rechtfertigen. Hinzu kommt, dass es wiederum eine Frage der Interpretation ist, welche Gründe als sachlich gelten können, und welche nicht. Dies gilt insbesondere bei Gewissensvorbehalten, die zum Beispiel bei der Frage relevant sind, ob ein Bäcker künftig dazu gezwungen werden können soll, eine Hochzeitstorte für ein gleichgeschlechtliches Paar anzufertigen. Richter über die Sachlichkeit von Gewissensvorbehalten entscheiden zu lassen, wo es nicht um die Erbringung von staatlichen Leistungen geht, sondern um die Beziehungen zwischen Privaten, ist brandgefährlich.
Es kann für Einzelpersonen und Personengruppen – wenn die Freiheit aufrechterhalten werden soll – keinen Rechtsanspruch darauf geben, von Privaten gleich behandelt zu werden. Die vorliegend diskutierte Strafnorm geht in Richtung Vereinigungszwang und ist deswegen zutiefst antiliberal. Sie suggeriert, dass Ungleichbehandlung unter Bürger*innen stets Ausdruck einer hasserfüllten, menschenverachtenden Gesinnung sind, was offenkundig nicht zutrifft.
Betreiber eines christlichen Hotels, das in der Hausordnung stehen hat, Doppelzimmer nur an verheiratete heterosexuelle Paare zu vermieten, käme ins Visier der Justiz. Auch die Betreiber eines privaten Adoptionsdienstes würden vor die Alternative gestellt, entweder Kinder auch an verheiratete gleichgeschlechtliche Paare zu vermitteln, oder aber ihre Dienste einzustellen. Ihre Überzeugung, dass Kinder am besten bei einem Vater und einer Mutter aufgehoben sind, würde somit indirekt kriminalisiert. Das ist gegen jede Freiheit, die nicht nur darin besteht, dass jeder tun kann, was er will. Insbesondere umfasst der Freiheitsbegriff auch, nicht tun zu müssen, was man nicht will.
Es geht bei der beschlossenen Gesetzesreform also nicht um einen notwendigen Schutz bedrohter Personengruppen, sondern um ein gefährliches Instrument in den Händen von Interessengruppen, die politische oder weltanschauliche Ansichten aus dem demokratischen Diskurs verdrängen und das Verhalten aller Bürger*innen auf ihre ideologische Linie zwingen könnten.
NEIN zur Änderung der Rassismus-Strafnorm
NEIN zum Zensurgesetz: Brennpunkt “Leistungsverweigerung”
Zwischen Staat und Bürger*innen gilt etwas als Diskriminierung, wenn der Staat eine willkürliche, sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung vornimmt. Gemäss dem Grundsatz: Gleiches ist gleich, Ungleiches ist ungleich zu behandeln. Von den Bürger*innen aber kann nicht verlangt werden, dass sie alle Ungleichbehandlungen mit sachlichen Gründen rechtfertigen. Hinzu kommt, dass es wiederum eine Frage der Interpretation ist, welche Gründe als sachlich gelten können, und welche nicht. Dies gilt insbesondere bei Gewissensvorbehalten, die zum Beispiel bei der Frage relevant sind, ob ein Bäcker künftig dazu gezwungen werden können soll, eine Hochzeitstorte für ein gleichgeschlechtliches Paar anzufertigen. Richter über die Sachlichkeit von Gewissensvorbehalten entscheiden zu lassen, wo es nicht um die Erbringung von staatlichen Leistungen geht, sondern um die Beziehungen zwischen Privaten, ist brandgefährlich.
Es kann für Einzelpersonen und Personengruppen – wenn die Freiheit aufrechterhalten werden soll – keinen Rechtsanspruch darauf geben, von Privaten gleich behandelt zu werden. Die vorliegend diskutierte Strafnorm geht in Richtung Vereinigungszwang und ist deswegen zutiefst antiliberal. Sie suggeriert, dass Ungleichbehandlung unter Bürger*innen stets Ausdruck einer hasserfüllten, menschenverachtenden Gesinnung sind, was offenkundig nicht zutrifft.
Betreiber eines christlichen Hotels, das in der Hausordnung stehen hat, Doppelzimmer nur an verheiratete heterosexuelle Paare zu vermieten, käme ins Visier der Justiz. Auch die Betreiber eines privaten Adoptionsdienstes würden vor die Alternative gestellt, entweder Kinder auch an verheiratete gleichgeschlechtliche Paare zu vermitteln, oder aber ihre Dienste einzustellen. Ihre Überzeugung, dass Kinder am besten bei einem Vater und einer Mutter aufgehoben sind, würde somit indirekt kriminalisiert. Das ist gegen jede Freiheit, die nicht nur darin besteht, dass jeder tun kann, was er will. Insbesondere umfasst der Freiheitsbegriff auch, nicht tun zu müssen, was man nicht will.
Es geht bei der beschlossenen Gesetzesreform also nicht um einen notwendigen Schutz bedrohter Personengruppen, sondern um ein gefährliches Instrument in den Händen von Interessengruppen, die politische oder weltanschauliche Ansichten aus dem demokratischen Diskurs verdrängen und das Verhalten aller Bürger*innen auf ihre ideologische Linie zwingen könnten.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie Vimentis.