Lexikon: Sozialversicherung
Sozialversicherungen sind die im Gesetz verankerten, obligatorischen Grundversicherungen, die dazu dienen, die Menschen vor finanziellen Engpässen zu bewahren. Das System ist in verschiedene Bereiche unterteilt:
Die Leistungen werden vor allem durch Beiträge vom Erwerbseinkommen (Lohnabzüge) finanziert.
Im Gegensatz dazu wird die Krankenversicherung grundsätzlich durch regelmässige gezahlte Beiträge der Versicherten finanziert.
- Versicherungen für das Alter: Alters und Berufliche Vorsorge (BVG), Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Ergänzungsleistungen
- Versicherungen für Krankheit und Unfall: Krankenversicherung (KV), Unfallversicherung (UV)
- Erwerbsersatz für Militär-, Zivieldienst und Mutterschaft: Militärversicherung, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsversicherung
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Familienzulagen
Die Leistungen werden vor allem durch Beiträge vom Erwerbseinkommen (Lohnabzüge) finanziert.
Im Gegensatz dazu wird die Krankenversicherung grundsätzlich durch regelmässige gezahlte Beiträge der Versicherten finanziert.
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Artikel wurde am 29.07.2017 aktualisiert
Vimentis Publikationen zum Thema
- Herausforderungen der Altersvorsorge in der Schweiz vom 20.06.2007
- Sozialsysteme und Armut in der Schweiz vom 24.09.2004
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