Lexikon: Bilaterale Verträge 2
Die Bilateralen Verträge 2 sind eine Weiterführung der bilateralen Abkommen von 1999 (siehe Bilaterale Verträge 1). Sie wurden am 16.10.2004 unterzeichnet. Es geht darum, weitere anstehende Interessen und Probleme in der Beziehung der Schweiz zur EU durch Verhandlungen in vertraglichen Abmachungen zu regeln. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Es können jedoch auch Verträge zwische der Schweiz, der EU und den Mitgliedstaaten ("gemischte Abkommen") gemacht werden.
Die Bilateralen Verträge 2 umfassen Vertragspakete zu folgenden Themen:
Über den Teil Schengen/Dublin fand am 5. Juni 2005 eine Volksabstimmung statt, bei der das Abkommen knapp angenommen worden ist.
Das Abkommen zur Betrugsbekämpfung ist formell noch nicht in Kraft, da noch Ratifizierungen einzelner Vertragsparteien abgewartet müssen, doch wird das Abkommen schon durch Schweiz und einige EU-Staaten vorzeitig angewendet.
Die Bilateralen Verträge 2 umfassen Vertragspakete zu folgenden Themen:
- Zusammenarbeit bei Polizei und Justiz, Asyl und Migration (Schengen/Dublin)
- Zinsbesteuerung
- Betrugsbekämpfung
- Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte
- Umwelt
- Statistik
- MEDIA
- Ruhegehälter
- Bildung/Berufsbildung/Jugend
Über den Teil Schengen/Dublin fand am 5. Juni 2005 eine Volksabstimmung statt, bei der das Abkommen knapp angenommen worden ist.
Das Abkommen zur Betrugsbekämpfung ist formell noch nicht in Kraft, da noch Ratifizierungen einzelner Vertragsparteien abgewartet müssen, doch wird das Abkommen schon durch Schweiz und einige EU-Staaten vorzeitig angewendet.
Weblinks / Quellen
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner.
Sie können dieses Glossar/Lexikon kostenlos in Ihre eigene Webseite einbauen! Mehr Infos
Artikel wurde am 29.12.2011 aktualisiert
Vimentis Publikation zum Thema
- Internationales Recht (Verhältnis Landesrecht – Völkerrecht) vom 22.11.2015
- Bilaterale 2: Facts und Auswirkungen vom 18.01.2005
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie Vimentis.