Lexikon: Schuldenbremse
Die Schuldenbremse besagt, dass der Staat mittelfristig keine Verluste machen darf. Sie reguliert seit der Budgetperiode 2002 die zulässigen Gesamtausgaben abhängig von der Höhe der Einnahmen. In wirtschaftlich schlechten Jahren darf zwar ein Defizit erzielt werden, dieses muss jedoch in guten Jahren durch Gewinne wieder kompensiert werden. Über eine Periode von mehreren Jahren dürfen folglich nicht zusätzliche Schulden entstehen.
Der Bundesbeschluss über die Schuldenbremse ist unbefristet.
Der Bundesbeschluss über die Schuldenbremse ist unbefristet.
Siehe auch
Keine weiteren Lexikoneinträge gefunden
Weblinks / Quellen
Keine gefunden.
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner.
Sie können dieses Glossar/Lexikon kostenlos in Ihre eigene Webseite einbauen! Mehr Infos
Artikel wurde am 30.12.2011 aktualisiert
Vimentis Publikation zum Thema
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie Vimentis.