Lexikon: Easy Swiss Tax
Im Oktober 2006 hat die FDP des Kantons Zürich dem Namen "EasySwissTax" eine kantonale Volksinitiative lanciert. Ziel dieser Volksinitiative ist eine radikale Vereinfachung des komplexen Steuersystems und der unzähligen Steuerabzüge. Diese Forderung wurde auch als "Steuererklärung per Postkarte" bekannt, was sinnbildlich für eine stark reduzierten Administrationsaufwand steht. Die Swiss Easy Tax geht in Richtung einer Flat Rate Tax, allerdings aufgrund eines Tarifstufensystems etwas weniger weit. Die FDP schlägt vor:
Vorgesehen sind nur noch vier einheitliche Abzüge auf dem Bruttoeinkommen – für Erwerbstätige, für Rentner und Invalide, für Unterstützungspflichtige und für gemeinnützige Zuwendungen.
Hauptziel der Swiss Easy Tax ist gemäss FDP die Entlastung des Mittelstandes. Wer effektiv entlastet wird, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Die Kantone sollen über die konkrete Ausgestaltung selbst entscheiden können.
- praktisch alle Abzugsmöglichkeiten zu streichen (Abzüge für Arbeitsweg, Versicherungsprämien, Mahlzeiten, Aus- und Weiterbildung, Kinderkrippe, etc.), aber dafür eine Pauschale einzuführen (z.B. Ehepaar mit zwei Kindern kann 60'000 Franken pauschal abziehen)
- die Progression durch einheitliche Steuersätze zu ersetzen: z.B. 3 Stufen (60'000 Fr. steuerfrei, ab 60'000 bis 150'000 Franken ein Steuersatz von 15% und darüber ein Steuersatz von 25%)
- eine "Soll-Kapitalrendite" anstelle der umfassenden Auflistung unterschiedlicher Kapitalerträge einzuführen. Für alle Kapitalerträge wird z.B. ein Ertrag in Höhe des Mindestzinssatz für Pensionskassenguthaben angenommen, der dann versteuert werden muss. Gewinne die über diesem Prozentsatz liegen sind steuerfrei.
Vorgesehen sind nur noch vier einheitliche Abzüge auf dem Bruttoeinkommen – für Erwerbstätige, für Rentner und Invalide, für Unterstützungspflichtige und für gemeinnützige Zuwendungen.
Hauptziel der Swiss Easy Tax ist gemäss FDP die Entlastung des Mittelstandes. Wer effektiv entlastet wird, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Die Kantone sollen über die konkrete Ausgestaltung selbst entscheiden können.
Siehe auch
Weblinks / Quellen
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Artikel wurde am 29.12.2011 aktualisiert
Vimentis Publikation zum Thema
- Steuersystem der Schweiz vom 26.09.2005
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