Lexikon: Konzession
Eine Konzession ist die Verleihung eines Rechts zur Nutzung einer öffentlichen Sache. Der Staat verleiht dabei mit einer Bewilligung einer Privatpersonen das Recht eine Sache der Öffentlickeit ausschliesslich zu Nutzen. Der Konzessionär (d.h. der Inhaber einer Konzession) kann andere Personen vom Gebrauch der Sache ausschliessen, hat dafür aber dem Gemeinwesen eine Gebühr zu entrichten.
Ein Beispiel ist die Eisenbahninfrastrukturkonzession. Ein Eisenbahnunternehmen kann gegen eine Gebühr die Schienen, die vom Staat gebaut wurden, mit den eigenen Zügen befahren.
Bei einer Konzession für Nutzung der Wasserkraft überträgt der Hoheitsträger, z.B. der Bund einer privaten Unternehmung das Recht Wasser eines Flusses zu stauen und es zur Erzeugung von Strom zu nutzen.
Ein Beispiel ist die Eisenbahninfrastrukturkonzession. Ein Eisenbahnunternehmen kann gegen eine Gebühr die Schienen, die vom Staat gebaut wurden, mit den eigenen Zügen befahren.
Bei einer Konzession für Nutzung der Wasserkraft überträgt der Hoheitsträger, z.B. der Bund einer privaten Unternehmung das Recht Wasser eines Flusses zu stauen und es zur Erzeugung von Strom zu nutzen.
Siehe auch
Keine weiteren Lexikoneinträge gefunden
Weblinks / Quellen
Keine gefunden.
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner.
Sie können dieses Glossar/Lexikon kostenlos in Ihre eigene Webseite einbauen! Mehr Infos
Artikel wurde am 30.12.2011 aktualisiert
Vimentis Publikation zum Thema
Keine gefunden.
Die aktuellesten Publikationen finden Sie hier
Die aktuellesten Publikationen finden Sie hier
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie Vimentis.