«Seite 17 im Bundes-Abstimmungsbüechli wurden die Stimmbürger/innen in Millionen Exemplaren, in allen vier Landessprachen, in einen wesentlichen Punk belogen, also bewusst getäuscht…»
Die Mehrheit der Stimmbürger (mich dazu gerechnet) hatten bereits Monate vor der Abstimmung und dem Verschicken des Abstimmungsbüchleins ihre Meinung gebildet, genauso wie er und die zwei anderen Herren hier. Dafür brauchten sie kein rotes Büchlein - höchstens zur Bestätigung.
Für die Mehrheit der Schweizer sind die Bilateralen I (inklusive Personenfreizügigkeit) und das gute Verhältnis zur EU wichtig. Nur auf Grund einer Behauptung der Initianten, es gehe auch ohne, wollten die Stimmbürger diese Beziehung nicht aufs Spiel setzen.
Sogar die Westschweiz mit der höchsten Arbeitslosenquote und höchsten Grenzgängerzahlen haben diese gefährliche Initiative deutlich abgelehnt.
Leider kann Hottinger diese Schlappe nicht eingestehen, sollte aber Manns genug sein, dies zu tun. Stattdessen sucht er verzweifelt nach den Schuldigen, die für diese Niederlage verantwortlich sind.
Zu Art.121a, die Hottinger immer wieder gerne bringt, aber nicht mehr aktuell ist:
Dieser Artikel beinhaltet zwar, dass die Schweiz die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt, aber gleichzeitig mit der Personenfreizügigkeit nicht vereinbar ist. Die Kündigung ist in diesem Artikel nicht vorgesehen/nicht vermerkt. Ein Artikel kann mit einem enthaltenen Widerspruch nicht wortgetreu umgesetzt werden.
Eine Zuwanderung eigenständig steuern ist mit einem Abkommen über die Personenfreizügigkeit nicht möglich.
Zur rechtlichen Tragweite der Art. 121 a, Art. 197 Ziff. 9 BV
(Seite 33)
Als Lösung des Widerspruch-Artikels wurde der «Inländervorrang light» eingeführt.
Erster Schritt:
Räte einigen sich auf Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative
Zweiter Schritt:
Das Parlament setzt Art.121a um
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2017/2017-12-081.html
Was man davon halten soll? Na ja, die Meinungen sind da geteilt.
Bei dieser Vorlage (Begrenzungsinitiative) war die Kündigung vorgesehen, was aber offensichtlich der Mehrheit der Stimmbürger nicht passte.