„Der Bundesrat hat im März 2018 die Botschaft zur Beseitigung der «Heiratsstrafe» verabschiedet. Wie soll die direkte Bundessteuer angepasst werden? Grundsätzlich gilt: Eine gute Ehegattenbesteuerung genügt dem Gebot der Gleichbehandlung und berücksichtigt ökonomische Anreize. Welches Modell gewählt wird, hängt letztlich davon ab, ob ein indirekt oder ein direkt progressiver Tarif eingesetzt wird. Bei einem direkt progressiven Tarif muss der Gesetzgeber festlegen, ob er das Individuum oder den Haushalt besteuern will. Falls er den Haushalt besteuern will, muss er weiter entscheiden, ob er der Zivilstandsunabhängigkeit oder der Globaleinkommensbesteuerung den Vorrang geben will. Damit die Reform mehrheitsfähig ist, empfiehlt sich das Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung», wozu die Steuerbehörde bei Ehepaaren das Einkommen zunächst gemeinsam veranlagt. Danach erstellt sie eine alternative Berechnung, die sich an eine Besteuerung von Konkubinatspaaren anlehnt. Bezahlt werden müsste jeweils der tiefere Betrag.“ (B. Behnisch/M. Daepp/B. Jeitziner: Wie schafft man die Heiratsstrafe ab? Die Volkswirtschaft 7/2018, S. 49 vom 20.6.2018)
Beseitigung der Heiratsstrafe: Wie umsetzen?
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