Lexikon: Einfache Gesellschaft
Die Einfache Gesellschaft ist eine Verbindung zwischen mind. 2 Personen, die mit gemeinsamen Mitteln das gleiche Ziel oder den gleichen Zweck verfolgen (Art. 530 Abs. 1 OR).
Die Gesellschaft ist eine einfache Gesellschaft, wenn nicht die Voraussetzungen einer anderen Gesellschaftsform vorliegen (Art. 530 Abs. 2 OR). Sie ist eine Form der Personengesellschaften und tritt als Interessensgemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf. Die Gesellschafter haften persönlich mit ihrem Vermögen.
Zur Gründung braucht es keine spezielle Form. Ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht möglich.
Die Gesellschaft ist eine einfache Gesellschaft, wenn nicht die Voraussetzungen einer anderen Gesellschaftsform vorliegen (Art. 530 Abs. 2 OR). Sie ist eine Form der Personengesellschaften und tritt als Interessensgemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf. Die Gesellschafter haften persönlich mit ihrem Vermögen.
Zur Gründung braucht es keine spezielle Form. Ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht möglich.
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L'article a été mis à jour le 29.12.2011
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