Lexikon: Referendum
Unter einem Referendum versteht man die Volksabstimmung über einen bereits gefassten Beschluss des Parlaments. Jene Bürger und Bürgerinnen, welche mit einer vom Parlament beschlossenen Gesetzesänderung nicht einverstanden sind und deren Inkrafttreten verhindern möchten können das Referendum ergreifen. Je nach Art des Referendums müssen Voraussetzungen (z.B. Anzahl Unterschriften) erfüllt werden, damit es überhaupt zu einer Volksabstimmung kommt, diese kann aber auch automatisch erfolgen. Wird das Referendum angenommen, dann wird der zuvor vom Parlament gefasste Beschluss aufgehoben.
In der Schweiz unterscheidet man auf Bundesebene zwischen dem obligatorischen Referendum und dem fakultativen Referendum.
In der Schweiz unterscheidet man auf Bundesebene zwischen dem obligatorischen Referendum und dem fakultativen Referendum.
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Artikel wurde am 29.05.2014 aktualisiert
Vimentis Publikation zum Thema
- Die politischen Rechte der Schweiz vom 22.03.2012
- Das politische System der Schweiz vom 10.12.2011
- Checkliste Obligatorisches Referendum vom 12.09.2011
- Checkliste Fakultatives Referendum vom 12.09.2011
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