Lexikon: Kartell
Ein Kartell ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Firmen, welche zum Ziel hat, den Wettbewerb zu abzuschwächen resp. zu verhindern. Die am häufigsten vorkommenden Kartelle sind:
Kartelle sind daher in der Schweiz und den meisten anderen marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften verboten. Firmen, die sich trotzdem unerlaubt absprechen, werden mit hohen finanziellen Bussen bestraft und eine Auflösung des Kartells wird erzwungen. Zuständig für die Durchsetzung des Kartellverbots in der Schweiz ist die eidgenössiche Wettbewerbskommission (WEKO).
Das Kartellverbot gilt aber in der Schweiz nicht absolut, in einzelnen Fällen kann der Bundesrat auch Ausnahmen bewilligen, wenn andere öffentliche Interessen überwiegen.
- Preiskartell: Vereinbarung über den Preis (Preisabsprachen)
- Quotenkartell: Vereinbarung über die zu verkaufende Mengen der einzelnen Firmen (Mengenabsprachen)
- Gebietskartell: Vereinbarung über die geographische Aufteilung des Marktes
Kartelle sind daher in der Schweiz und den meisten anderen marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften verboten. Firmen, die sich trotzdem unerlaubt absprechen, werden mit hohen finanziellen Bussen bestraft und eine Auflösung des Kartells wird erzwungen. Zuständig für die Durchsetzung des Kartellverbots in der Schweiz ist die eidgenössiche Wettbewerbskommission (WEKO).
Das Kartellverbot gilt aber in der Schweiz nicht absolut, in einzelnen Fällen kann der Bundesrat auch Ausnahmen bewilligen, wenn andere öffentliche Interessen überwiegen.
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Artikel wurde am 31.12.2011 aktualisiert
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