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Bundesbudget 2017 und die Kürzungen im Asylbereich und in der Bundesverwaltung
Dieser Text behandelt das Bundesbudget 2017. Den Text über das Bundesbudget 2018 finden Sie hier.
In diesem Artikel wird das Budget des Bundes für das Jahr 2017 betrachtet. Es wird erklärt, wie der Bund voraussichtlich Geld einnehmen wird und für welche Bereiche er wie viel auszugeben plant.
Das Budget, auch Voranschlag genannt, wurde Anfang Dezember vom Parlament zunächst abgelehnt. Gegenstand der Diskussionen waren dabei vor allem die steigenden Ausgaben im Asylbereich und die Kürzungen in der Bundesverwaltung. Diese beiden Themen werden am Ende des Artikels deshalb vertieft erläutert.
Einnahmen und Ausgaben
Der Bund plant im Jahr 2017 68,4 Milliarden Franken einzunehmen. Diesen Einnahmen stehen Ausgaben in der Höhe von 68,7 Milliarden Franken gegenüber. Das Budget sieht somit ein Defizit in der Höhe von 250 Millionen vor. Dieses Defizit ist aber konform mit der Schuldenbremse (siehe Kasten einfach erklärt), welche ein konjunkturelles Defizit von 344 Millionen Franken erlauben würde.
Wie nimmt der Bund Geld ein?
Den Grossteil der Einnahmen erzielt der Bund durch sogenannte fiskalische Einnahmen. Damit sind alle Einnahmen gemeint, welche mit Steuern und Sozialabgaben erhoben werden. Die übrigen Einnahmen werden als nichtfiskalische Einnahmen resp. Kausalabgaben bezeichnet. Darunter fallen beispielsweise die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank, die Wehrpflichtersatzabgabe, die Liegenschaftserträge oder Gebühren.
Die geplanten Einnahmen von 68,4 Milliarden Franken entsprechen einer Zunahme von rund 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zunahme erklärt sich einerseits durch die Erwartung des Bundes, dass das Bruttoinlandprodukt im Jahr 2017 um 2 Prozent wachsen wird und die Steuereinnahmen dadurch ebenfalls zunehmen werden. Andererseits erhöhen sich die Einnahmen durch einige Sonderfaktoren. Zu diesen gehört unter anderem eine Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital, welche einmalige Einnahmen in der Höhe von 374 Millionen Franken generiert. Es handelt sich dabei aber lediglich um eine Verschiebung von Geld innerhalb des Bundeshaushaltes; es entstehen keine realen Einnahmen. Die bei der Transaktion entstandenen Einnahmen werden durch höhere Ausgaben in gleicher Höhe kompensiert. Bei den betreffenden Darlehen handelt es sich um jene der SIFEM (Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes). Ein weiterer Sonderfaktor ist die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrs-abgabe (LSVA), welche für Lastwagen auf Schweizer Autobahnen anfällt.

Abb. 1 Budgetierte Einnahmen 2017
Die Mehrwertsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle. Durch sie nimmt der Bund 23 Milliarden oder einen Drittel der Gesamteinnahmen ein. Für 2017 wird für die Mehrwertsteuer ein Einnahmenwachstum von 1,7 Prozent erwartet.
Das Einkommen natürlicher Personen und der Reinertrag juristischer Personen sind der direkten Bundessteuer unterworfen. Diese zweitwichtigste Einnahmequelle soll um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr zunehmen.
Die Verrechnungssteuer wird auf Gewinne wie beispielsweise Dividenden und Zinsen auf Obligationen erhoben. Da Unternehmensgewinne und Aktienkurse schwer vorausgesagt werden können, ist eine exakte Schätzung schwierig.
Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer werden um 4,8% tiefer eingeschätzt als im Vorjahr. Somit wird die sinkende Tendenz fortgesetzt. Ein wichtiger Grund dafür ist der sinkende durchschnittliche Treibstoffverbrauch der Neuwagen. Ausserdem ist der „Tanktourismus“ seit dem starken Franken zurückgegangen.
Die Stempelabgabe ist eine Steuer auf bestimmte Formen des Rechtsverkehrs. Somit ist beispielsweise der Handel mit Aktien dieser Stempelabgabe unterworfen. Auch wenn ein schweizerisches Unternehmen Kapital beschaffen will oder jemand eine bestimmte Form einer Versicherung abschliessen will, fällt eine Stempelabgabe an.
Durch die Tabaksteuer erwartet der Bund knapp 2 Prozent weniger als im Vorjahr einzunehmen. Damit wird der Abwärtstrend fortgesetzt. Die Erträge kommen ausnahmslos der AHV zugute.
Des Weiteren plant der Bund 5 Milliarden Franken mit Verkehrsabgaben (z.B. die Schwerverkehrsabgabe) und Lenkungsabgaben (z.B. die CO2-Abgabe) einzunehmen. Diese Einnahmen werden in der Kategorie übrige Fiskaleinnahmen erfasst.
Die nichtfiskalischen Einnahmen legen mit einem Wachstum von 12,6% am stärksten zu. Dieser starke Zuwachs ist auf zwei Verschiebungen innerhalb des Bundeshaushaltes zurückzuführen. Das Darlehen an die SIFEM wird in Eigenkapital umgewandelt und die Erträge aus der Mehrwertsteuer auf Bussen und Zinsen werden ab 2017 nicht mehr der Mehrwertsteuer zugeordnet. Beide Verschiebungen bedeuten keine effektiven Gewinne, denn die Einnahmen in einem Bereich werden durch die Ausgaben in einem anderen Bereich ausgeglichen.
Wofür gibt der Bund Geld aus?
Für das Jahr 2017 budgetiert der Bund Ausgaben in der Höhe von 69,4 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Zunahme von 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die wichtigsten Ausgabentreiber sind die Migration, die übrige soziale Wohlfahrt und die Finanzen und Steuern.

Abb. 2 Budgetierte Ausgaben 2017
Ein Drittel der Bundesausgaben fällt auf die soziale Wohlfahrt. Gut die Hälfte davon fliesst in die Altersversicherung, ein Viertel kommt der Invalidenversicherung zugute. Der restliche knappe Viertel umfasst den Beitrag des Bundes an die individuelle Prämienverbilligung und die Ausgaben im Bereich der Migration. Diese Ausgaben sind im Vergleich zu 2016 um 5,3 Prozent gestiegen. Die Zunahme ist vor allem mit den steigenden Kosten im Asylbereich zu erklären.
Im Bereich Finanzen und Steuern fallen Ausgaben in der Höhe von 9,6 Milliarden Franken an. Das Aufgabengebiet umfasst die Zinsausgaben, die Anteile der Kantone und der Sozialversicherungen an den Bundeseinnahmen und die Ausgaben des Bundes für den Finanzausgleich. Auch hier werden die Ausgaben um 2,8 Prozent steigen. Die Ausgaben sind stark gebunden und durch zahlreiche äussere Faktoren wie die Entwicklung der Zinssätze beeinflusst.
Gut 13 Prozent seiner Ausgaben tätigt der Bund im Bereich Verkehr. Zwei Drittel davon kommen dem öffentlichen Verkehr zugute. Ein knappes Drittel fliesst in den Strassenverkehr und 2 Prozent in die Luftfahrt. Die Verkehrsausgaben bleiben gegenüber dem Vorjahr stabil.
Bei Bildung und Forschung wurden vom Parlament Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr beschlossen. Für die Universitäten, ETH, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen werden 74 Millionen Franken mehr zur Verfügung stehen.
Für die Landesverteidigung gibt der Bund 4,8 Milliarden und somit 1,7 Prozent mehr als im Vorjahr aus. Der allergrösste Teil davon wird dem Militär zur Verfügung stehen. Der Rest geht an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS und an den Zivilschutz.
Im Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung sollen 3 Prozent weniger als im Vorjahr ausgegeben werden. Drei Viertel der Ausgaben in diesem Bereich bestehen aus Direktzahlungen. Das restliche Viertel besteht aus Förderung der Qualität und des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte und aus den Sozialmassnahmen für die Bauern. Während die Direktzahlungen um 62 Millionen angehoben wurden, verzichtete das Parlament auf die Aufstockung der Exportsubventionen gemäss «Schoggigesetz» (siehe Kasten einfach erklärt).
Das Ausgabenwachstum von 10,2 Prozent bei den Beziehungen zum Ausland stellt die grösste Zunahme unter den Ausgabenbereichen dar. Sie lässt sich jedoch durch die Umwandlung der Darlehen an die SIFEM in Eigenkapital erklären. Bereinigt um diesen Faktor sind die Ausgaben stabil geblieben. Drei Viertel des Geldes sind für die Entwicklungszusammenarbeit reserviert. Der Rest entfällt auf die politischen Beziehungen, also auf die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz.
In den sechs übrigen Aufgabengebieten (Ordnung und öffentliche Sicherheit, Kultur und Freizeit, Gesundheit, institutionelle und finanzielle Voraussetzungen, Umweltschutz und Raumordnung und Wirtschaft) wachsen die Ausgaben um 2,5 Prozent. Der Hauptgrund dafür ist die Rückerstattung und die Verwendung der CO2-Abgabe.
Finanzierungsergebnis
Das Defizit von 250 Millionen Franken ist geringer als im Vorjahr, als ein Minus von 350 Millionen Franken geplant war. 2014 und 2015 hingegen wurden Gewinne in der Höhe von 90 Millionen beziehungsweise 550 Millionen erwirtschaftet. Dies entspricht dem Prinzip der Schuldenbremse (siehe Kasten einfach erklärt).
Kürzungen im Asylbereich und in der Bundesverwaltung
Die Ausgaben im Asylbereich und bei der Bundesverwaltung gaben im Parlament einiges zu reden. Während einigen die vorgeschlagenen Kürzungen zu weit gingen, hätten andere gerne noch mehr gespart. Diese Uneinigkeiten hatten zur Folge, dass das Budget zunächst abgelehnt wurde und erst in der zweiten Runde eine Mehrheit fand.
Asylbereich
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnete im Juni mit 45‘000 Asylsuchenden im Jahr 2016. Der Bundesrat erwartete im Jahr 2017 deshalb hohe Folgekosten und wollte 400 Millionen Franken als ausserordentliche Kosten budgetieren. So sollte die Schuldenbremse eingehalten werden können. Das SEM rechnete im November aber mit einem starken Rückgang der Asylsuchenden und korrigierte die Schätzung auf 27‘500 Asylsuchende. Aufgrund dieser Neubeurteilung lehnte das Parlament die ausserordentliche Budgetierung von 400 Millionen Franken ab. Zusätzlich hat das Parlament im Bereich Asyl Kürzungen in der Höhe von 344 Millionen Franken beschlossen. Von den Kürzungen gehen 294 Millionen Franken zulasten der Sozialhilfe. 50 Millionen werden bei den Betriebsausgaben der Empfangs- und Verfahrenszentren gekürzt.
Bundesverwaltung
Auch in der Bundesverwaltung will das Parlament sparen. Beim Bundespersonal sollen lineare Kürzungen in der Höhe von 50 Millionen vorgenommen werden. Das bedeutet, dass in allen Departementen gespart werden muss. Auch bei den Beratungen und den externen Dienstleistungen, bei welchen der Bund das Wissen von Experten einholt, werden 60 Millionen Franken weniger zur Verfügung stehen. Schliesslich wurden auch im Bereich der Informatik 18 Millionen Franken gekürzt.
Der Bundesrat kritisiert diese Einsparungen von insgesamt 128 Millionen Franken. Das Budget hat bereits acht Sparrunden innerhalb der Verwaltung hinter sich. Bei den beschlossenen Kürzungen müssen kurzfristig 370 Vollzeitstellen gestrichen werden. Wie der Bundesrat diese Kürzungen genau umsetzen wird, wird er noch bekannt geben.
Fazit
Der Bundesrat hat sein Hauptziel erreicht: Es wurde ein Budget verabschiedet, welches mit der Schuldenbremse konform ist.
Diese Schuldenbremse wurde in der Vergangenheit verschiedentlich kritisiert. Die Kritiker bemängeln, dass die strukturellen Überschüsse in den Schuldenabbau fliessen. Sie wünschen sich eine Lockerung der Praxis, damit diese Überschüsse auch anderweitig verwendet werden können. Eine solche Änderung ist aber unwahrscheinlich, denn eine Mehrheit des Parlaments und der Bundesrat lobt die Schuldenbremse dafür, dass sie strukturelle Defizite verhindert und die Schulden des Bundes über die Jahre abgebaut hat.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Für das Jahr 2017 budgetiert der Bund Einnahmen von 68.4 Milliarden CHF bei Ausgaben von 68.7 Milliarden CHF.
Das Budget sieht somit ein Defizit in der Höhe von 250 Millionen vor. Die Einnahmen werden sich im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich um 3% erhöhen. Diese Zunahme lässt sich vor allem durch das erwartete Wachstum des Bruttoinlandprodukts um 2%
erklären.
Aber auch die Ausgaben werden sich gegenüber dem Vorjahr um 2,7% erhöhen. Die wichtigsten Ausgabentreiber sind die Migration, die übrige soziale Wohlfahrt und Finanzen und Steuern.
Das Defizit erfüllt somit die Vorgaben der Schuldenbremse, welche ein konjunkturelles Defizit von 344 Millionen Franken erlauben würde.
Schuldenbremse
Die Schuldenbremse ist in der Bundesverfassung (Art. 126) verankert. Sie dient dazu, den Bund von zu hoher Verschuldung abzuhalten. Konkret legt sie fest, dass der Bund in Zeiten schlechter Wirtschaftslage ein Defizit in seinem Haushalt haben darf. Dafür muss er in Phasen der Erholung einen Überschuss erwirtschaften. So soll eine Überschuldung des Bundes verhindert werden.
Der Prozess der Budgetplanung
Der Bundesrat legt dem Parlament im August einen von der Eidgenössischen Finanzverwaltung erarbeiteten Entwurf des Budgets vor. In der Wintersession
beratschlagen die eidgenössischen Räte das Budget. Nach dessen Verabschiedung erfolgt die Bereinigung der Zahlen in den Bundesbeschlüssen. Diese Bundesbeschlüsse halten das Ergebnis der parlamentarischen Beratung und somit die endgültige Fassung des Budgets fest.
Schoggigesetz
Auf Basis dieses Gesetzes zahlt der Bund Beiträge an die exportierende Nahrungsmittelindustrie, wenn diese Milch und Getreide aus Schweizer Produktion kauft. Somit kann zum Beispiel Schokolade an die günstigeren Auslandpreise angeglichen werden. Da die Welthandelsorganisation WTO aber solche Exportsubventionen verboten hat, wird die Schweiz bis spätestens 2021 alternative Subventionsformen finden müssen.
Kommentare von Lesern zum Artikel
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Folglich hat der Verein Vimentis entschlossen, die Kommentarfunktion abzuschalten und nur den Blog stehen zu lassen. Der Blog erlaubt es Personen weiterhin, sich Gehör zu verschaffen, ohne sich hinter einem Pseudonym zu verstecken. Die Änderung sollte die Blog-Plattform qualitative verbessern und all jenen Personen ins Zentrum rücken, welche Interessen an einer sachlichen Diskussion haben, sowie die oben erwähnten Werte respektieren.
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Peter Müller sagte April 2018 Man könnte aber auch bei der Bildung, Kitas und Familien Förderprogramme sparen ; ). Man könnte alle Nichtraucher mit erhöhten AHV-Abgaben besteuern. Man könnte viel, wenn man asozial ist!!! |
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Patrick Vögelin sagte December 2017 Man könnte auch die Tabaksteuer auf 11% erhöhen und die Mineralsteuer auf 10½ und bei der Landesverteidigung kann man ruhig 4 Mrd. einsparen und in den Breitensport investieren |
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